Sehprüfungen bei kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen U7a bis U9

Um die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern ab der Geburt zu überprüfen und mögliche Entwicklungsstörungen sowie Erkrankungen, die einer Behandlung bedürfen, rechtzeitig zu erkennen, gibt es die speziellen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9. Kinderärzte führen sie in vorgegebenen Abständen durch. Die Eltern erhalten hierzu nach der Geburt ihres Kindes ein Untersuchungsheft, das sogenannte Gelbe Heft. Hier werden alle Untersuchungsergebnisse sorgfältig vom Kinderarzt dokumentiert. Zudem enthält das Heft alle nötigen Informationen zu den Untersuchungen, die im Einzelnen vorgesehen sind. Auch die Untersuchung der Augen und damit verbundene Sehteste gehören dazu. So wird eine regelmäßige Kontrolle des Sehvermögens sichergestellt. Eine bestehende Sehstörung, wie z. B. eine Fehlsichtigkeit oder eine Sehschwäche bzw. Schwachsichtigkeit (fachsprachlich als Amblyopie bezeichnet), kann auf diese Weise rechtzeitig erkannt und behandelt werden.

Mit zunehmendem Alter der Kinder und Reifung des Sehvermögens werden die Untersuchungen umfangreicher und spezifischer. Im Jahr 2008 führte man zusätzlich die Früherkennungsuntersuchung U7a ein, um den längeren Zeitraum zwischen der U7 und der U8 zu überbrücken. Sie betrifft alle Kinder im Vorschulalter zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat. Die kinderärztlichen Untersuchungen zur Feststellung von Sehstörungen und Sehschwächen sollten generell durch Untersuchungen beim Augenarzt in Zusammenarbeit mit einer Orthoptistin ergänzt werden – vor allem, wenn im familiären Umfeld bereits Schielerkrankungen und andere schwerwiegende Augenerkrankungen bekannt sind.

Die Augenuntersuchungen im Rahmen von U1 bis U7

Die U-Untersuchungen beim Kinderarzt sind für Kinder bis zum Ende des 6. Lebensjahrs vorgesehen und werden von den Krankenkassen übernommen. Direkt nach der Geburt wird die U1 durchführt. In regelmäßigen Abständen folgen dann die nächsten Untersuchungseinheiten:

• U2: am 3. – 10. Lebenstag
• U3: in der 4. – 5. Lebenswoche
• U4: im 3. – 4. Lebensmonat
• U5: im 6. – 7. Lebensmonat
• U6: im 10. – 12. Lebensmonat
• U7: im 21. – 24. Lebensmonat

Hierbei werden z. B. die Motorik, Sprachentwicklung, soziale und emotionale Fähigkeiten des Kindes sowie kognitive Aspekte begutachtet, angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen erkannt sowie Impfungen und präventive Maßnahmen vorgenommen. Die Überprüfung der Augen umfasst die Inspektion hinsichtlich organischer Auffälligkeiten. Dazu zählen in der U2 und U3 die Begutachtung nach Zeichen einer Ptosis (Lidheberdefekt), einer Größenauffälligkeit des Bulbus (Augapfels), eines Koloboms (Spaltbildung am Auge) oder einer Leukokorie (weißes Aufleuchten der Pupille bei Gegenlicht). Letzteres kann bei einem Retinoblastom (bösartiger Augentumor bei Kindern) vorliegen. Weiterhin wird auf einen Nystagmus (Augenzittern) und auf Auffälligkeiten bei der Durchführung des Brückner-Tests (Transillumination) geachtet. Hierdurch wird unter anderem die Erkennung einer angeborenen Katarakt (Linsentrübung, grauer Star) ermöglicht, die unerkannt zu einer irreversiblen Amblyopie (Sehschwäche), also einer Minderung der Sehschärfe, führen kann.
Ab der U4 bis zur U7 wird der Brückner-Test als Standarduntersuchung durchgeführt. Nun wird bei den Kindern auch vermehrt auf Anzeichen für Strabismus (Schielerkrankungen) und Anisometropie (beidseitig unterschiedliche Fehlsichtigkeit) geprüft. Ferner untersucht man die Fixationsfähigkeit und Beweglichkeit der Augen. Die Diagnostik in der U6 und U7 beinhaltet zudem die Erhebung des Pupillenstatus.

Spezielle Sehprüfung in U7a bis U9

Wie eingangs beschrieben, wurde die U7a als zusätzliche Vorsorgeuntersuchung eingeführt. Hier stehen fortlaufend bis zur U9 standardisierte Sehteste sowie Stereoteste an, um das beidäugige räumliche Sehen bzw. Stereosehen des Kindes zu überprüfen. Der bevorzugte Stereotest ist hierbei der LANG-Test. Sobald eine Visusprüfung zur Beurteilung der Sehschärfe beim Kind möglich ist, kann eine Amblyopie bzw. Sehschwäche genauer diagnostiziert werden. Hier ist auf den jeweils altersabhängigen Entwicklungsstand der Sehschärfe zu achten. Durch den einseitigen Ab- und Aufdecktest kann man ein mögliches Schielen erkennen. Weiterhin gehören zur U7a-Untersuchung Formwiedererkennungsteste, wie der LEA™-Test (benannt nach der finnischen Augenärztin Lea Hyvärinen) und der C-Test nach Hohmann und Haase, bei dem Optotypen als Einzel- oder Reihensehzeichen zum Einsatz kommen. In der U8 und U9 wird jeder Sehtest entsprechend wiederholt.